Allgemeine Geschäftsbedingungen der TNC Exklusives Tuning AG

 

1. Geltungsbereich
Sämtliche von TNC Exklusives Tuning AG, Oftringen (in der Folge „TNC“) erbrachten Arbeiten, Leistungen und Lieferungen erfolgen nur unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch TNC. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich wegbedungen.

2. Vertragsabschluss
Alle Angebote der TNC in Prospekten, Preislisten, auf der Homepage etc. und alle individuellen Offerten erfolgen stets freibleibend und sind nicht verbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn TNC eine Bestellung ausdrücklich schriftlich annimmt. Stellt sich nach Annahme einer Bestellung heraus, dass vom Kunden mitgeteilte Angaben unzutreffend sind, kann TNC jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

3. Technische Daten und Informationen in Prospekten
Alle technischen Daten und Informationen der TNC in Prospekten, Dokumentationen, Preislisten sowie auf unserer Homepage (www.tnc-tuning.ch) etc. sind Richtwerte und keine zugesicherten oder garantierten Eigenschaften. Technische Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

4. Motorfahrzeugkontrolle / Schweizer Zulassung
Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, sind die von TNC vorgenommenen Änderungen gemäss gesetzlicher Grundlage, d.h. bis zu 20% Mehrleistung, in der Schweiz zulassungsfähig und müssen, soweit gesetzlich verlangt, vom Kunden in eigener Verantwortung der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle gemeldet und auf eigene Kosten vorgeführt werden. Leistungssteigerungen von mehr als 20% der offiziellen Nennleistung werden ausdrücklich nur in eigener Verantwortung des Kunden ausgeführt. Als Grundlage dazu gelten die in der TNC Preisliste definierten Leistungsstufen. Käufer die nicht Strassenverkehrszulässige Artikel einbauen, sind dafür selber verantwortlich und können TNC nicht verantwortlich machen oder belangen.

5. Preise
Wird bei Vertragsabschluss nicht ein individueller Preis ausdrücklich vereinbart, so werden die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der TNC aufgrund der bei Vertragsabschluss gültigen, im Geschäftslokal aufgelegten Preislisten und Stundenlöhne (zuzüglich Mehrwertsteuer) verrechnet. TNC ist zur Preiserhöhung nach Vertragsabschluss berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate liegen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 4%, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

6. Bezahlung, Retentionsrecht, Eigentumsvorbehalt
Die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der TNC sind vom Kunden bei Erhalt bzw. Übernahme des Fahrzeugs der Teile/Ersatz- oder Zubehörteile in bar zu bezahlen (Fälligkeitstag). Warenversand erfolgt mit der Post per Nachnahme auf Kosten des Kunden. TNC hat das Recht, die ihr vom Kunden anvertrauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen gegen den Kunden als Sicherheit zurückzubehalten (Retentionsrecht). Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der TNC. Bei verspäteter Zahlung werden ab Fälligkeitstag Verzugszinsen von 10% p.a. verrechnet. Teile, welche aus dem Kundenfahrzeug ausgebaut und/oder ersetzt wurden, gehen nach einer Frist von 14 Tagen, bei nicht Abholung durch den Kunden, ohne Kosten auf TNC über.

7. Garantie
Sind von TNC erbrachte Arbeiten, gelieferte Fahrzeuge, Teile/Ersatzteile oder Zubehör mangelhaft, ist TNC verpflichtet, diese nach ihrem Ermessen zu ersetzen oder auszubessern. Alle Arbeiten sind ausschliesslich bei TNC durchzuführen. Im Rahmen der Garantieleistungen ist TNC lediglich verpflichtet, den Mangel zu beheben und defekte Teile durch neue Teile oder gebrauchte Teile, die von TNC überholt worden sind, zu ersetzen oder zu reparieren.

Soweit nachstehend nicht eine Einschränkung erfolgt, erbringt TNC Garantieleistungen für die von ihr erbrachten Arbeiten, Leistungen und Lieferungen für den nachfolgend aufgeführten Zeitraum, respektive bis zur nachfolgend aufgeführte Fahrleistung. Weitere Angaben entnehmen Sie den Garantieleistungen.

Liefert TNC Teile/Ersatzteile, oder Zubehör, die der Kunde selbst oder nicht von TNC autorisierten Dritten (Händler, bzw. Markenvertreter) im Auftrag des Kunden einbauen, so erbringt TNC nur Garantieleistungen für das entsprechende Teil/Ersatzteil oder Zubehör. Werden von TNC nur einzelne Komponenten zu Umbaustufen oder nicht komplette Umbaustufen geliefert oder verbaut, so erbringt TNC ebenfalls nur Garantieleistungen für das entsprechende Teil/Ersatzteil oder Zubehör.

Keine Garantieleistung besteht (Wegbedingung aller Garantien und Sachgewährleistungsansprüche), wenn der Mangel in einem Zusammenhang damit steht, dass

a) das Fahrzeug, an dem TNC Arbeiten ausgeführt hat (oder das TNC geliefert hat) oder Teile/Ersatzteile oder Zubehör unsachgemäss behandelt oder überbeansprucht werden oder auch im Rahmen von Sport- oder Renneinsätzen (d.h. nicht im öffentlichen Verkehr) verwendet wird;
b) der Käufer oder Dritte ohne Zustimmung von TNC Nachbesserungsarbeiten, Änderungen am Motor oder Peripherieteilen vorgenommen haben;
c) die Arbeiten am Fahrzeug (z.B. der Einbau von Teilen/Ersatzteilen oder Zubehör von TNC) nicht oder nicht vollständig von TNC oder ausgeführt wurden;
d) das Fahrzeug nicht gemäss der Hersteller oder TNC Vorschriften gewartet worden ist.

Leistungsmessungen, die nicht von TNC durchgeführt worden sind, führen ebenfalls zum Erlöschen der Garantieleistungen.

8 . Mängelrügen und Reklamationen
Der Kunde muss alle Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der TNC bei Erhalt bzw. Übernahme unverzüglich überprüfen. Hat der Kunde dannzumal oder zu einem späteren Zeitpunkt Anlass zur Vermutung, dass ein Mangel vorliegen könnte, hat er unverzüglich und nachweislich TNC darüber zu informieren, andernfalls sämtliche Garantieansprüche verwirkt sind. Der Kunde hat sodann alle Weisungen und Instruktionen von TNC betreffend Verhinderung weiteren Schadens und Mängelbehebung zu befolgen.

9. Haftung
Alle übrigen vertraglichen und/oder ausservertraglichen Ansprüche des Kunden gegenüber TNC, welche über die in Ziff. 7. dargelegte Garantie hinausgehen, sind soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen, insbesondere auch das Recht auf Wandlung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag oder das Geltendmachen von Forderungen aus Schäden am Fahrzeug, verursacht durch Arbeiten, Leistungen oder Lieferungen der TNC wie auch alle Forderungen aus allfälligen Mängelfolgeschäden (z.B. Abschleppkosten, Ersatzfahrzeug etc.).

10. Beeinträchtigung der Händlergarantie
TNC weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr angebotenen Arbeiten, Leistungen und Lieferungen zu einer Beeinträchtigung oder zum Erlöschen von Garantieansprüchen des Kunden gegenüber dem Fahrzeughersteller und/oder -verkäufer führen können. TNC lehnt dafür jede Verantwortung und Haftung ab.

11. Lieferverzug
Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, um verbindlich zu sein müssen sie aber in jedem Fall von TNC schriftlich bestätigt sein und als verbindlich bezeichnet werden. Höhere Gewalt, Streiks, technische Änderungen oder unverschuldetes Unvermögen von TNC oder deren Lieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Bei unverbindlichen Lieferterminen kann der Kunde sechs Wochen nach diesem Liefertermin TNC schriftlich auffordern, in angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung gerät TNC in Verzug.

12. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist das Geschäftslokal der TNC in 4665 Oftringen, Kanton Aargau. Alle Sendungen und allfällige Rücksendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald Waren das Lager/die Werkstatt von TNC verlassen haben.

13. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Gerichtsstand für TNC und den Kunden ist Zofingen, Kanton Aargau. Es steht TNC aber auch das Recht zu, das am Sitz oder Wohnsitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
Der Vertrag unterliegt dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss von allfälligen Verweisungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht und unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.